Mietflotte Multicar - Willerbach GmbH & Co. KG

Mietflotte

Multicar

  Preis pro Tag Preis pro Woche Preis pro Monat

Multicar M27 DSK 4x4

auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Multicar M31 DSK 4x4

auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Alle Preise sind netto freibleibend zzgl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer.

Mietbedingungen Multicar-Mietflotte

  1. Die Transportkosten für Hin- und Rückweg trägt der Mieter.
  2. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug mit vollem Tank, in sauberem und funktionstüchtigem Zustand und so muss es auch an die Fa. Willerbach zurück gegeben werden.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug während der Mietzeit auf seine Kosten zu betreiben, es in gutem, äußerem Zustand und einwandfreier Funktion zu halten, insbesondere für eine sorgfältige Wartung und Bedienung zu sorgen.
  4. Für die Mietzeit wird eine Gebühr, wie oben beschrieben, erhoben
  5. Bei längerer Mietzeit als einen Monat erfolgt monatliche Zwischenrechnung.
  6. Die Kosten für Kraftstoff, Pflegemittel und Öl werden in der Mietzeit vom Mieter getragen.
  7. Das Fahrzeug bleibt während der Mietzeit Eigentum des Vermieters und kann weder veräußert noch verpfändet oder weitervermietet werden.
  8. Für das Fahrzeug besteht mit der Zulassung die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Im Falle durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadens sind die Reparaturkosten durch den Mieter zu tragen. Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
  9. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform mit Unterschriften beider Partner.
  10. Bei Übernahme des Multicars durch den Mieter haftet der Mieter voll, bei Diebstahl und Randalierung/Vandalismus und Personen- und Sachschäden. Das Fahrzeug ist davor zu schützen und stets auf sicherem Gelände abzustellen.
  11. Bei Verkehrsunfällen, jeglicher Art und Weise, ist die Polizei zum Unfallort zu rufen!! Wird die Polizei nicht hinzugerufen, so haftet der Mieter zu 100 % für den entstandenen Schaden am Fahrzeug
  12. Der Fahrzeugführer muss die Führerscheinklasse C1 und/oder C1E vorweisen und darf nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handeln. Bei Zuwiderhandlung, haftet der Fahrzeugführer zu 100 %, dies gilt besonders für dadurch entstandene Schäden am Fahrzeug!
    • Führerscheinklasse C1
      mehr als 3.500 kg bis .500 kg zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger (nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse)
    • Führerscheinklasse C1E
      Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg, die des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
  13. Das gemietete Fahrzeug darf nur während der Geschäftszeiten der Fa. Willerbach zurückgebracht werden. Bei Mißachtung und dadurch entstandene Schäden haftet der Mieter. Termine außerhalb der Geschäftszeiten müssen schriftlich aufgeführt werden. Ein Mitarbeiter der Fa. Willerbach muss das Fahrzeug, nach Ende der Mietzeit, entgegen nehmen.
  14. Die Weitervermietung des Gerätes an nicht im Mietvertrag genannte Personen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für etwaige Schäden.
  15. Alle Unfälle, Störungen oder Schäden sind bei Rückgabe unaufgefordert dem Vermieter mitzuteilen.

Wochenpreis ausgelegt von Montag bis Freitag!!!

Telefon 03631 466086-0

Telefax 03631 466086-18

E-Mail info@willerbach.de


Seiteninformation